Honorar und Vergütung:

Für Gerichte und Versicherungen orientiert sich die Vergütung von Sachverständigenleistungen nach dem JVEG, dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz für Sachverständige und Dolmetscher.


Der Vergütungszeitraum beinhaltet An- und Abfahrtszeiten, Aktenstudium, Literaturstudium, Verfassung von Zeichnungen, Verfassung der Gutachten sowie telefonische Besprechungen. Es wird in einem Viertelstundentakt abgerechnet. Für alle abzurechnenden Stunden wird ein schriftlicher Nachweis geführt.

     Auszug aus dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen 239KB

     Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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